Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen: Geschäfts-, Verkaufs- und Einkaufsbedingungen der Käufer werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Empfang der Ware oder einer Teillieferung erkennt der Käufer die Bedingungen als alleingültig an. Vereinbarungen, Zusagen und Nebenabreden unserer Angestellten und Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Diese Geschäftsbedingungen werden ergänzt durch die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“.

2. Angebote

2.1 Die Angebote des Verkäufers beziehen sich auf handelsübliche Qualitäten und sind freibleibend. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Eignung seiner Lieferung für einen besonderen Verwendungszweck, es sei denn bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2.2 Zeichnungen und Beschreibungen der angebotenen Ware sind nur annähernd
maßgebend. Es steht dem Verkäufer frei, die Ware jeweils nach seinem eigenen
neuesten Fertigungsstand zu liefern.

2.3 Erst mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers sind Aufträge angenommen, sowie Nebenabreden und Zusagen vereinbart. Das gilt auch bei Handeln durch Angestellte oder Vertreter.

3. Preise

3.1 Preislisten sind unverbindlich, maßgebend sind die schriftlichen vereinbarten Preise.

3.2 Erhöhung von öffentlichen und privaten Gebühren, sowie von Frachten nach Angabe des Angebotes trägt der Käufer.

3.3 Fehlfrachten gehen zu Lasten des Käufers, soweit der Verkäufer diese nicht verschuldet hat.

4. Lieferung

4.1 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Der Leistungsumfang umfasst lediglich die Lieferung der in der Auftragsbestätigung genannten Ware. Zusatzleistungen, wie Inbetriebnahme, Montage oder Einweisung hinsichtlich der zu liefernden Ware bedürfen ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung.

4.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr, auch bei frachtfreier Lieferung, an den Käufer über – spätestens aber, sobald die Ware das Werksgelände des Verkäufers verlässt. Deckt der Käufer das Versicherungsrisiko ab, so ist das ohne Einfluss auf vorstehende Gefahrenregelung. Gegebenenfalls muss der Käufer auf seine Kosten in die Bedingung eintreten, die dem Verkäufer von dem Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen auferlegt sind.

4.3 Abnahme und Gutachten von Sachverständigen gehören nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt die Bestellung von Sachverständigen allenfalls im Namen des Käufers.

5. Lieferfristen

5.1 Die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Lieferbedingungen gelten unter folgenden Vorbehalten:

5.1.1 Die Auftragsbestätigung enthält keinerlei Unklarheiten über Lieferumfang und Beschaffenheit der Ware. Der Käufer hat alle von ihm beizubringenden Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben und Ähnliches beschafft.

5.1.2 Der Käufer hat seine Bestellung nicht nach Absendung der Auftragsbestätigung geändert.

5.1.3 Die Herstellung und Auslieferung werden nicht durch höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr usw. verzögert. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer ganz oder teilweise zum Rücktritt. Der Käufer kann den Verkäufer zur Erklärung darüber auffordern, ob er innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten will. Erklärt er sich nicht, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer ist gegebenenfalls verpflichtet, die Laufzeit der von ihm angegebenen Akkreditive, Anweisungen und Ähnlichem verlängern zu lassen.

5.2 Ist der Verkäufer in Verzug, so bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Käufers nach §§ 281 ff BGB, die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

5.3 Der vom Verkäufer genannte Lieferungstermin gilt als eingehalten, wenn die Ware an diesem Termin einem Spediteur oder Frachtführer zum Versand an die vom Käufer genannte Versandanschrift übergeben worden ist. Für Verzögerungen während des Transportes haftet der Verkäufer nicht.

5.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Zahlungen

6.1 Zahlungen an den Verkäufer sind termingerecht ohne jeden Abzug- auch vor Fälligkeit – und spesenfrei zu leisten.

6.2 Schecks und diskontfähige Wechsel werden vom Verkäufer nur erfüllungshalber angenommen, ohne dass dadurch die Fälligkeit seiner Forderung berührt wird. Die Hingabe von Wechsel bedarf schriftlicher Vereinbarung.

6.3 Überschreitet der Käufer das in der Rechnung aufgeführte Zahlungsziel, so kann
der Verkäufer Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend machen.

6.4 Verschlechtert sich die Vermögensanlage des Käufers oder zahlt er unregelmäßig, ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung für seine Forderung und/oder Vorauszahlung für weitere Lieferungen zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; das gilt auch, wenn der Verkäufer Wechsel hereingenommen hat. Mit dem Rücktritt werden die Forderungen gegen den Käufer unabhängig von hereingenommenen Wechseln sofort fällig. Der Verkäufer erhält Schadensersatz für seine Kosten aus dem Rücktritt und für sonstige Schäden. Schadensersatzansprüche des Käufers aus diesem Grunde sind ausgeschlossen. Im übrigen bestimmen sich die Rechte des Verkäufers im Falle des Verzuges des Käufers nach dem Gesetz.

6.5 Der Käufer kann gegenüber den Forderungen des Verkäufers Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte lediglich wegen einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung ausüben. Im übrigen ist ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Käufers ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aus Wechseln, behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

7.2 Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände erlöschen, sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt.

7.3 Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis zum Werte seiner gelieferten Eigentumsvorbehaltswaren.

7.4 Der Käufer ist nur berechtigt die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die aus dem Verkauf der Waren des Verkäufers – gleichgültig ob verarbeitet, unverarbeitet oder ihm sicherungsübereignet – entstehenden Außenstände, gelten mit Ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten als an ihn abgetreten. Eine Veräußerung an Abnehmer, die eine Abtretbarkeit ausschließen oder von ihrer Genehmigung abhängig machen, ist untersagt. Der Käufer hat auszuschließen, dass seine Abnehmer Rechte (wie z.B. Aufrechnung)gegenüber den Forderungen aus Veräußerung der Vorbehaltsware geltend machen.

7.5 Für die Feststellung der Drittschuldner nach Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungshöhe, sind die Bücher des Käufers maßgebend. Die Abtretungen werden vom Verkäufer hiermit im voraus ausgenommen. Jede anderweitige Abtretung oder Verpfändung ist ausgeschlossen. Soweit die Gesamtforderung des Verkäufers durch solche Abtretung zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben.

7.6 Der Käufer kann, solange er seiner Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit seiner Zahlungseinstellung, der Beantragung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der nicht bezahlten Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto mit der Bezeichnung „Außenstände der Fa. Profimess GmbH“ anzusammeln. Die abgetretenen Außenstände sind dem Verkäufer mit Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungshöhe der Drittschuldner bekannt zu geben und diese von der erfolgten Abtretung zu unterrichten. Zugleich ist dem Verkäufer eine Aufstellung über seine noch vorhandene Ware einzusenden.

7.7 Der Verkäufer ist berechtigt, aus wichtigem Grunde, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Bis dahin hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen, darüber nicht zu verfügen und dem Verkäufer auf Wunsch ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.

7.8 Verpfändung der Sicherungsübereignungen der Ware des Verkäufers an Dritte und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften sind ausgeschlossen. Bei Pfändung und Beschlagnahme durch Dritte z.B. durch Vermieter- Pfandrechte, ist dem Verkäufer sofort Anzeige zu machen. Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.

8. Mängelhaftung und Mängelrüge

8.1 Der Verkäufer haftet für die Verwendung fehlerfreier Werkstoffe, einwandfreie Verarbeitung und störungsfreie Funktion, sowie die in seiner schriftlichen Auftragsbestätigung zugesicherten besonderen Eigenschaften seiner Ware.

8.2 Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf Nachbesserung oder Neulieferung der defekten Teile nach Wahl des Verkäufers. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung der Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Nachbesserung findet grundsätzlich im Betrieb des Verkäufers statt, nach Wahl des Verkäufers auch am Wohnsitz oder der gewerblichen Niederlassung des Empfängers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Tragung der Kosten der Nachbesserung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die beim Käufer oder beim Gefahrenübergang bei Dritten durch unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind.

8.3 Über den vorgenannten Haftungsumfang hinausgehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

8.4 Die Haftdauer bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Bei Lieferung gebrauchter Sachen haftet der Verkäufer lediglich für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Im übrigen sind in diesen Fällen jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9. Mindestlohn

9.1 Der Verkäufer hält die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes ein. Er verpflichtet sich gegenüber jedem Käufer, ihn von Arbeitnehmeransprüchen freizustellen, die sich aus seiner Haftung nach § 13 des Mindestlohngesetzes ergeben und dem Käufer eventuelle Schäden zu ersetzen, die ihm aus dieser Haftung entstehen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz unserer Firma. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung auch für Scheck- oder Wechselklagen, wird für beide Teile der Sitz des Verkäufers vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung. Nach Wahl des Verkäufers sind auch die Gerichte am Sitz des Käufers zuständig. Nach Wahl des Verkäufers ist zur Entscheidung von Streitigkeiten auch ein Schiedsgericht zu berufen. Macht der Verkäufer von seinem Wahlrecht Gebrauch, so hat er dies dem Käufer schriftlich mitzuteilen. Jede Partei hat sodann innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung durch die Gegenpartei einen Schiedsrichter zu benennen, die sich innerhalb von weiteren vier Wochen auf einen Obmann zu einigen haben. Kommt eine Einigung auf die Person des Obmanns nicht zustande oder gerät eine Partei mit der Benennung Ihres Schiedsrichters in Verzug, so wird der Obmann oder der Schiedsrichter durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bremen ernannt. Das Schiedsgericht hat aufgrund der vereinbarten Lieferbedingungen und im übrigen nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Im übrigen sind auf das schiedsrichterliche Verfahren die §1025 bis §1048 der Zivilprozessordung anzuwenden.

10.2 Das Vertragsverhältnis bestimmt sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

10.4 Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht übertragbar.

10.5 Früherer Fassungen der Geschäftsbedingungen des Verkäufers treten mit dieser Ausgabe außer Kraft.

11. Bonitätsprüfung

11.1 Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtstdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten über die LEGIAL AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur ICD i. S. d. Art. 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden SIe in der Datenschutzerklärung.

12. Softwarenutzung

12.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist nicht zulässig.

12.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, die Herstellerangaben – insbesondere Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.

12.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien verbleiben bei uns bzw. beim Softwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

13. E-Commerce

13.1 Wenn der Besteller Produkte oder Leistungen über eine Webseite oder einen anderen ECommerce- Prozess von uns erwirbt, gilt ergänzend die folgende Regelung:

13.2 Der Besteller ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die unter Verwendung seines Kennworts getätigt werden.

13.3 Nach erfolgreicher Registrierung kann eine Bestellung vorgenommen werden. Mit Eingabe der Log-in-Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs erfolgt die verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt elektronisch. Es steht in unserem freien Ermessen, eine Auftragsbestätigung zu erklären.

13.4 Wir haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; wir lehnen jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw.von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, und zwar durch Außenstehende, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter von uns handelt.

13.5 Der Besteller stimmt zu, dass wir Cookies über die Webseite des Bestellers oder andere ECommerce-Prozesse verwenden.

Stand: 05/2018